Werraverschmutzung durch Kali & Salz

Liebe Mitmenschen,

ich denke, die Problematik der Werraversalzung ist hinlänglich bekannt. Zumindest vom Ansatz her.

Ihr findet hier auf der Webseite Unterlagen, die von der Gemeinde Gerstungen zur Verfügung gestellt worden sind. Es geht um die Klage der Gemeinde Gerstungen und weiterer Kläger gegen die Erlaubnis zur Fortführung der Laugenverpressung im Werrarevier, von der die Trinkwasservorräte der Gemeinde bedroht sind. Die Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Laugenversenkung finden Sie in dieser Datei hlug-15-08-2011.

Die Klage ist vor einigen Tagen vom VGH Kassel im Eilverfahren abgewiesen worden. Das Gericht hat durchblicken lassen, dass in der Hauptsache nicht vor dem Jahre 2015 entschieden werden wird. In diesem Jahr läuft auch die beklagte Genehmigung aus, so dass die Klage ihre Grundlage verliert. Damit müssen wieder einmal Kläger die Erfahrung machen, dass ihre Klagen ins Leere laufen, weil keine Gerichtsentscheidung vor Auslaufen einer beklagten Genehmigung erreicht werden konnte. Die Anrainer müssen immer wieder gegen neue Genehmigungen klagen, ohne jemals die Aussicht zu haben, vor Gericht ihre Interessen durchsetzen zu können. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Werraversalzung ist de facto nicht mehr gegeben.

Die Urteilsbegründung des VGH Kassel hat den Klägern Anlass und Grund gegeben, sowohl eine Anhörungsrüge zu erheben als auch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer des VGH Kassel zu stellen (siehe Anhang).

Für weitere Infos wendet Ihr Euch bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Gerstungen (whartung@gerstungen.de).

Liebe Grüße

Uwe

Und hier sind die besagten Dokumente:

Pressemitteilung Gemeinde Gerstungen 130413

Anhörungsrüge 08.04.2013

Befangenheitsantrag 08.04.2013